Allgemeine Geschäftsbedingungen Weinland-Franken.de - SISpro-connect GmbH&Co.KG

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertrieb von Drittware durch SIspro-connect GmbH & Co. KG


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen SISpro-connect GmbH & Co. KG, Waldleite 21, 97295 Waldbrunn, vertreten durch die SISpro GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Nürnberger , ebenda, (nachfolgend "Weinland Franken") und den Weingütern, Produzenten, Importeuren und Inverkehrbringern (nachfolgend: „Weingüter“), die eigene Ware über die Internetpräsenz www.weinland-franken.de vertreiben. Die vorliegenden AGB regeln nicht das Rechtsverhältnis zwischen Endkunden und Weinland Franken, sondern das Rechtsverhältnis zwischen Weinland Franken und dem jeweiligen Weingut, dessen Weine über www.weinland-franken.de vertrieben werden.

§ 2 Anmeldung

Um auf der Plattform www.weinland-franken.de Weine (nachfolgend: „Produkte“) zu vertreiben genügt eine formlose Anmeldung und die Übermittlung der für den Vertrieb erforderlichen Information (Bezeichnung des Weins, Weinguts, Rebsorte/Cuvée, Angaben über Preisangaben nach den gesetzlichen Bestimmungen, zu Allergenen, zu Jahrgang) und die Bestätigung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 3 Gegenseitige Leistungspflichten, Berechnung der Verkaufsprovision

Der Verkauf über unsere Plattform erfolgt durch ein Provisionsgeschäft, bei welchem Weinland Franken gegenüber dem Endkunden als Verkäufer auftritt und im Außenverhältnis zu diesem Endkunden sämtliche Reche und Verpflichtungen erwirbt und übernimmt. Für den Vertrieb, also den Verkauf von Weinen berechnet Weinland-Franken unmittelbar gegenüber dem Endkunden den Endpreis. In diesem Endpreis ist eine Verkaufsprovision in Höhe von 12,50% enthalten. Weinland Franken ist in seiner Preisfindung. Der Preis darf jedoch die unverbindliche Preisempfehlung des Weinguts, die dieses gegenüber Weinland Franken offenzulegen hat, nicht unterschreiten. Nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Verkaufsgeschäfts leitet Weinland Franken an das Weingut den vereinnahmten Verkaufserlös (inkl. Versandkosten), abzüglich der o.g. Provision weiter. Hierfür stellt das Weingut Weinland Franken eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG)  und gibt eine Bankverbindung bekannt. Dem Weingut sind die AGB für den Verkauf von Weinen über die Plattform www.weinland-franken.de an Endkunden (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen bei Weinland- Franken.de - SISpro-connect GmbH & Co. KG) bekannt.

Weinland Franken verpflichtet sich die von dem Weingut für den Verkauf auf www.weinland-franken.de angemeldeten Produkte im eigenen Namen  und zu den vereinbarten Preisbedingungen zu verkaufen und den von dem Endkunden eingenommenen Kaufpreis abzüglich der Verkaufsprovision in Höhe von 12,50% des Bruttokaufpreises an das Weingut innerhalb von 30 Tagen weiterzuleiten. Das Weingut verpflichtet sich Weinland Franen hierzu eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen.

Wird durch einen Endkunden ein Produkt des Weinguts über die Plattform www.weinland-franken.de bestellt, wird Weinland Franken das Weingut hierüber unverzüglich unterrichten und dieses anweisen die Versendung des jeweiligen Produkts an den Endkunden unter Weitergabe seiner Identität und Anschrift durchzuführen. Das Weingut verpflichtet sich, das Produkt sodann innerhalb von 5 Tagen ab Eingang der Bestellanzeige an den Endkunden auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten zuzustellen. Sollte eine Verzögerung bei der Auslieferung des Produkts eintreten oder eine solche zu erwarten sein, verpflichtet sich das Weingut Weinland Franken hierüber unverzüglich zu unterrichten und das voraussichtliche Zustellungsdatum bekannt zu geben.

Das Weingut stellt sicher, dass auch bei der Produktzustellung an den Endkunden sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und insb. die Vorschriften zum Jugendschutz. Das Weingut garantiert, dass die Zustellung des Produkts nur an volljährige Personen erfolgt, sodass das Produkt nicht (auch nicht vorübergehend) in den Besitz von Minderjährigen gelangt. Sollte Weinland Franken eine rechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil dadurch entstehen, dass das Weingut die Zustellung eines Produktes verzögert, unterlässt oder unter Verletzung gesetzlicher Vorgaben (insb. des Jugendschutzes) vornimmt, hat das Weingut Weinland Franken insoweit vollumfänglich schadlos zu stellen.

Das Weingut garantiert, dass die ausgelieferten Produkte mangelfrei sind und für den vertragsgemäßen Verbrauch geeignet sind. Das Weingut garantiert ferner, dass die versendeten Produkte ordnungsgemäß Etikettiert, mit sämtlichen lebensmittelrechtlichen Angaben sowie mit den Angaben zu Allergenen versehen sind und für den Vertrieb an Endkunden zugelassen sind.

Das Weingut hat Weinland Franken unverzüglich darüber zu unterrichten, falls einer oder mehrere der auf www.weinland-franken.de angebotenen Produkte des Weinguts nicht oder nicht mehr lieferbar sind.

§ 4    Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt an dem Datum, an dem die Anmeldung des Weinguts für den Vertreib über die Plattform von Weinland Franken erfolgt ist, und läuft so lange, bis die Vereinbarung von Weinland Franken oder von dem Weingut gemäß den nachfolgenden Bestimmungen gekündigt wird. Das Weingut kann seine Nutzung unserer Plattform jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, indem es Weinland Franken schriftlich, per E-Mail, Fax oder über das Kontakt-Formular oder auf ähnliche Weise eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt. Weinland Franken kann die Nutzung der Plattform mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ebenfalls ordentlich kündigen. Weinland Franken kann die Nutzung der Plattform www.weinland-franken.de durch das Weingut mit sofortiger Wirkung aussetzen oder kündigen, wenn Weinland Franken feststellen sollte, dass das Weingut einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung oder gesetzliche Vorschriften begangen hat und diesen nicht unverzüglich behebt.

§ 5.    Lizenz

Das Weingut gewährt Weinland Franken für die Dauer der Zusammenarbeit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, weltweites Nutzungsrecht und Lizenz zur Verwendung jeglicher Art aller Materialien/Logos/Fotos/ für die Veröffentlichung und Vermarktung der Weine auf der Plattform www.weinland-franken.de , wobei Weinland Franken dieses Nutzungsrecht bzw. diese Lizenz an verbundene Unternehmen unterlizenzieren darf; dabei wird Weinland Franken jedoch keine der Marken des Weinguts derart ändern, dass sie nicht mehr der von dem Weingut zur Verfügung gestellten Form entspricht (mit Ausnahme etwaiger Größenanpassungen an Marken in dem Umfang, in dem dies für Präsentationen notwendig ist und solange die relativen Proportionen solcher Marken unverändert bleiben). Weinland Franken gewährt dem Weingut für die Dauer der Zusammenarbeit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, weltweites Nutzungsrecht und Lizenz zur Verwendung jeglicher Art für die von Weinland Franken erstellten Produktfotos, Grafiken, Texten und sonstigen von Weinland Franken für das Weingut erstellten Materialien.

§ 6.    Erklärungen

Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (a) falls sie ein Unternehmen ist, sie ordnungsgemäß gegründet ist, wirksam besteht und gemäß den Gesetzen des Gebiets, in dem sie eingetragen ist, wirtschaftlich gesund ist; (b) sie berechtigt und befugt ist, Verträge in ihrem eigenen Namen oder im Namen des von ihr vertretenen Unternehmens abzuschließen, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen und die darin vorgesehenen Rechte, Lizenzen und Ermächtigungen zu erteilen; (c) jedwede Art von Informationen, die die eine Partei der jeweils anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen übermittelt oder zur Verfügung stellt, richtig und vollständig sind, und sie diese unverzüglich aktualisieren wird soweit dies erforderlich werden sollte, um zu gewährleisten, dass sie zu jederzeit richtig und vollständig sind, (d) sie keinen Sanktionen unterliegt, nicht auf einer Liste mit verbotenen oder beschränkten Personen oder Gesellschaften genannt ist und nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Partei, die auf einer solchen Liste genannt ist, steht und (e) sie in Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Ausübung Ihrer Rechte aus diesem Vertrag alle anzuwendenden Rechtsvorschriften einhalten wird.

§ 7    Freistellung

7.1 Freistellungsverpflichtungen des Weinguts.
Das Weingut verpflichten sich, Weinland Franken und dessen leitende Angestellten, Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Vertreter gegen sämtliche Ansprüche Dritter, Verluste, Schäden, Vergleiche, Kosten, Aufwendungen oder eine sonstige Haftung (einschließlich Anwaltskosten) (jeweils ein "Anspruch") zu verteidigen sowie hiervon freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus (a) der Nichteinhaltung der anwendbaren Gesetze durch das Weingut; (b) den Produkten des Weinguts, einschließlich des Angebots, des Verkaufs, der Erfüllung, der Erstattung, der Stornierung, der Rücksendung oder Anpassungen hiervon sowie jeglichen hiermit in Zusammenhang stehenden Personenschäden, Todesfällen (sofern der Personenschaden oder Todesfall nicht von Weinland Franken verursacht wurde) oder Sachschäden; (c) den Steuern und Abgaben des Weinguts, deren Abführung und Zahlung oder das Unterlassen, die Steuern oder Abgaben des Weinguts abzuführen oder zu zahlen, oder das Unterlassen, steuerliche Meldepflichten zu erfüllen; oder (d) der tatsächlichen oder, aufgrund konkreter Anhaltspunkte, behaupteten Verletzung einer von dem Weingut gemachten Zusicherung ergeben oder hierauf zurückzuführen sind.

7.2 Freistellungsverpflichtungen von Weinland Franken
Weinland Franken verpflichtet sich, das Weingut und seine Gesellschafter, leitenden Angestellten, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Vertreter gegen sämtliche Ansprüche von Dritten zu verteidigen sowie hiervon freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Weinland Frankens Nichteinhaltung der anwendbaren Gesetze ergeben oder hierauf zurückzuführen sind.

7.3 Verfahren.
Falls ein Weingut durch einen freigestellten Anspruch negativ beeinträchtigt sein könnte, kann Weinland Franken, soweit rechtlich zulässig, freiwillig und auf eigene Kosten in das Verfahren eingreifen. Keiner Partei ist es gestattet, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei, die nicht in unvernünftiger Weise verweigert werden darf, der gerichtlichen Verurteilung oder dem Abschluss eines Vergleichs im Hinblick auf einen freigestellten Anspruch zuzustimmen; dies gilt mit der Ausnahme, dass eine Partei alle Ansprüche, die sich ausschließlich gegen diese Partei richten und ausschließlich diese betreffen, im Wege eines Vergleichs beilegen darf.

§ 8. Haftungsbeschränkung

Beide Parteien haften auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur für (a) Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder (b) vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

§ 9    Geheimhaltung und personenbezogene Daten

Im Verlauf der Nutzung der Weinland Franken Plattform  und der Abwicklung des Verkaufsgeschäfts erhält das Weingut möglicherweise Vertrauliche Informationen. Das Weingut stimmt zu, dass während der Laufzeit dieses Vertrags sowie für weitere fünf Jahre nach dessen Beendigung: (a) alle Vertraulichen Informationen das alleinige Eigentum von Weinland Franken bleiben mit Ausnahme von personenbezogenen Kundendaten, die im Eigentum des jeweiligen Kunden verbleiben, (b) das Weingut Vertrauliche Informationen nur in dem Umfang verwenden wird, in dem dies für seine Mitwirkung an den vereinbarten Verkaufsgeschäften sinnvollerweise notwendig ist, (c) das Weingut, seine Vertreter, Mitarbeter und seine verbundenen Unternehmen Vertrauliche Informationen direkt oder indirekt (was auch die Einschaltung von Dritten beinhaltet) nicht auf andere Art und Weise Personen, Unternehmen oder anderen Dritten zugänglich machen wird, es sei denn, das Weingut ist hierzu gesetzlich verpflichtet, (d) das Weingut alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen wird um die Vertraulichen Informationen gegen Nutzung oder Weitergabe, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet sind, zu schützen, und (e) das Weingut wird Vertrauliche Informationen nur solange aufbewahren wie dies erforderlich ist, um seine Verpflichtungen aus der vorliegenden Vereinbarung zu erfüllen bzw. um gesetzlichen Pflichten (z.B. Steuern) nachzukommen, und das Weingut wird Vertrauliche Informationen jedenfalls unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrags löschen oder sobald diese nicht mehr für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.

§ 10.    Höhere Gewalt

Weinland Franken haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Insbesondere haftet Weinland Franken nicht für den vorübergehenden Ausfall des Servers bzw. für den vorübergehende Nichterreichbarkeit der Plattform www.weinland-franken.de.

§ 11.    Beziehung der Parteien

Weinland Franken und das Weingut sind unabhängige Unternehmer und dieser Vertrag begründet kein(e) Gesellschaft bürgerlichen Recht (BGB Gesellschaft), OHG, Partnerschaft, Joint Venture, Agenturverhältnis, Mandat, Vertretung oder Anstellungsverhältnis zwischen den Parteien. Das Weingut hat keine Befugnis im Namen von Weinland Franken rechtlich verbindliche Äußerungen, Willenserklärungen oder Angebote abzugeben oder anzunehmen. Das Weingut darf weder auf seiner Website noch sonst irgendwo Äußerungen abgeben, die den in dieser Ziffer enthaltenen Regelungen widersprechen. Dieser Vertrag begründet keine ausschließliche Beziehung zwischen dem Weingut und Weinland Franken.

§ 12. Kosten für Widerrufe / Storno / Rückendungen

Kosten die dadurch entstehen, dass ein Endkunde ein über die Plattform www.weinland-franken.de bestelltes Produkt widerruft, storniert oder zurücksendet werden von dem Weingut übernommen. Für den Fall, dass Weinland Franken für derartige Kosten gegenüber dem Endkunden in Vorkasse treten sollte, verpflichtet sich das Weingut, Weinland Franken insoweit schadlos zu stellen und verauslagte Beträge zu erstatten.

§ 13 Rechtsordnung, Gerichtsstand

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz von Weinland Franken GmbH & Co. KG.

§ 14 Sonstiges

13.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.2 Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.


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